1. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital anzubieten.
2. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat koordiniert die Umsetzung des OZG.
3. Es gibt eine Reihe von Akteuren, die bei der Umsetzung helfen, sowie verschiedene Werkzeuge, um den Prozess zu unterstützen.
Hauptpunkte aus dem Artikel:
1. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital anzubieten.
2. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat koordiniert die Umsetzung des OZG mit verschiedenen Akteuren und Werkzeugen.
3. Die Umsetzung des OZG wird durch die EU-Verordnung zum Single Digital Gateway unterstützt und es wird an einer Änderung des OZG gearbeitet.
Der Artikel bietet einen guten Überblick über das Onlinezugangsgesetz (OZG) und seine Umsetzung in Deutschland. Er beschreibt klar die Ziele des Gesetzes sowie die Rolle der verschiedenen Akteure bei der Umsetzung und stellt einige nützliche Werkzeuge vor, die bei der Digitalisierung helfen sollen. Der Artikel ist gut recherchiert und enthält viele nützliche Informationen zur Umsetzung des OZG in Deutschland. Allerdings fehlen einige Details zu möglichen Risiken oder Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf Datensicherheit oder Datenschutzfragen, was bedauerlich ist, da diese Aspekte sehr wichtig sind, wenn es um digitale Dienste geht. Darüber hinaus fehlt auch jegliche Erwähnung möglicher Gegner oder Kritiker des Gesetzes oder seiner Umsetzung - obwohl es sicherlich solche gibt - was den Artikel etwas einseitig erscheinen lässt. Insgesamt ist der Artikel jedoch informativ und hilfreich für alle, die sich mit dem Thema beschäftigen möchten.