1. Der Abgeordnete des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung um Auskunft über die Anzahl der in den Jahren 2015–2019 für eine nachrichtendienstliche Tätigkeit ins Ausland entsandten Bediensteten des Bundesamts für Verfassungsschutz gebeten.
2. Die Bundesregierung hat die Beantwortung der Frage verweigert, da diese spezifische Informationen zur Tätigkeit und Methodik der Sicherheitsbehörden preisgeben würde.
3. Der Antrag des Abgeordneten auf Feststellung der Verletzung seines parlamentarischen Fragerechts durch die Verweigerung der Auskunft hatte Erfolg.
Hauptpunkte aus dem Artikel:
1. Der Abgeordnete des Deutschen Bundestages hat ein Frage- und Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. GG Artikel 38 [source: https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=GG&a=38] GG Artikel 38 Absatz 1 [source: https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=GG&a=38&x=1] 2 GG und Art. GG Artikel 20 [source: https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=GG&a=20] GG Artikel 20 Absatz II [source: https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=GG&a=20&x=2] 2 GG
2. Die Bundesregierung hat die Beantwortung der Anfrage verweigert, da diese spezifische Informationen zur Tätigkeit und Methodik der Sicherheitsbehörden preisgeben würde
3. Der Antrag des Abgeordneten auf Feststellung der Verletzung seines parlamentarischen Fragerechts durch die Verweigerung der Auskunft hatte Erfolg
Der obige Artikel ist vertrauenswürdig und zuverlässig, da er sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezieht, das als Quelle angegeben wird (BVerfG Urt v 14/12/2022 – 2 BvE 8/21). Darüber hinaus enthält er detaillierte Informationen über den Sachverhalt sowie eine klar strukturierte Argumentation, die sich auf relevantes Recht stützt (Art GG 38 Abs 1 2; Art GG 20 Abs II 2). Es gibt keine Hinweise auf mögliche Verzerrungen oder einseitige Berichterstattung, nicht belegte Behauptungen oder fehlende Überlegungen oder Beweise für die aufgestellten Behauptungen, unerforschte Gegenargumente oder werbliche Inhalte, Befangenheit oder Hinweise auf mögliche Risiken oder eine unausgewogene Darstellung beider Seiten etc.. Insgesamt ist es somit ein vertrauenswürdiger und zuverlässiger Bericht über das Urteil des Bundesverfassunsgerichts im Organstreitverfahren betreffend das parlamentarische Fragerecht des Abgeordnetes des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung